Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Raiffeisen-Volksbank Neustadt eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Raiffeisen-Volksbank Neustadt eG besteht aus 2 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Generalversammlung über diese Prüfung.

Bei der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates muss jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit haben, über jeden einzelnen Kandidaten abzustimmen. Für die Wahl gilt im Ürigen § 33 Abs. 3 - 5.

Vorschläge der Mitglieder für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates müssen spätestens vier Wochen vor dem Tag der Generalversammlung in Textform bei der Genossenschaft eingehen.

Generalversammlung

Mitglieder bestimmen mit

Als Mitglied können Sie aktiv an demokratischen Entscheidungsprozessen Ihrer Raiffeisen-Volksbank Neustadt eG mitwirken. Dabei besitzt jedes Mitglied in der Generalversammlung eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es hat.

Aufgaben der Generalversammlung

Die Generalversammlung der Mitglieder ist das zentrale Willensbildungsorgan der Bank. Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Generalversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Versammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Zeitpunkt der Generalversammlung

Die Generalversammlung findet in der Regel im Juni für das abgelaufene Geschäftsjahr statt.