Unser Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Generalversammlung über diese Prüfung.
Bei der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates muss jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit haben, über jeden einzelnen Kandidaten abzustimmen. Für die Wahl gilt im Ürigen § 33 Abs. 3 - 5.
Vorschläge der Mitglieder für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates müssen spätestens vier Wochen vor dem Tag der Generalversammlung in Textform bei der Genossenschaft eingehen.