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Lachende Gruppe von Kindern in Trikots mit dem Logo der Volksbanken Raiffeisenbanken

Morgen kann kommen

Über uns

Wir sind anders. Wir sind eine Genossenschaftsbank und damit unseren Kundinnen und Kunden sowie Mitgliedern verpflichtet. Ihr Antrieb steht bei uns im Vordergrund. Informieren Sie sich über unser Leitbild und die Genossenschaftsidee und erfahren Sie, wie wir gemeinsam mit Ihnen die Zukunft gestalten wollen.

Was uns auszeichnet

Eine Frau und ein Mann an einem Laptop

Leitbild

Solidarisch, fair, partnerschaftlich und persönlich: So beraten wir.

Wir für Sie

Wir sind persönlich für Sie da. Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region unsere Bank aktiv mit. Hier zeigen wir Ihnen die Organe und Gremien Ihrer Raiffeisen-Volksbank Neustadt eG.

Unser Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Raiffeisen-Volksbank Neustadt eG besteht aus 2 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Unser Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Generalversammlung über diese Prüfung.

Bei der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates muss jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit haben, über jeden einzelnen Kandidaten abzustimmen. Für die Wahl gilt im Ürigen § 33 Abs. 3 - 5.

Vorschläge der Mitglieder für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates müssen spätestens vier Wochen vor dem Tag der Generalversammlung in Textform bei der Genossenschaft eingehen.

Unsere Generalversammlung

Mitglieder bestimmen mit

Als Mitglied können Sie aktiv an demokratischen Entscheidungsprozessen Ihrer Raiffeisen-Volksbank Neustadt eG mitwirken. Dabei besitzt jedes Mitglied in der Generalversammlung eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es hat.

Aufgaben der Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das zentrale Willensbildungsorgan der Bank. Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Generalversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Versammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Zahlen und Fakten

Unsere starken Partner

Damit Sie immer genau die Lösungen bekommen, die zu Ihnen passen, arbeiten wir mit unseren starken Finanzpartnern in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken zusammen. Die Solvenz der FinanzGruppe wird in einem Rating beurteilt. Mehr über unser Schutzsystem für Ihr Geld finden Sie unter „Einlagensicherung”.

Rating

Die Rating-Agenturen FitchRatings und Standard and Poor’s bewerten die Solvenz der Genossenschaftlichen FinanzGruppe.

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Einlagensicherung

Wirkungsvoller Schutz für Ihre Einlagen durch Einlagensicherung und Institutsschutz.

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Wir sind da, wo Sie sind

Geschäftsstelle finden

Besuchen Sie uns in einer unserer Geschäftsstellen in Ihrer Nähe. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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